Im Rahmen einer Pflichtveranstaltung mit 4 Terminen im Sommer dieses Jahres werden die Erste-Hilfe-Kurse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aufgefrischt.
Die Firma Bähre sorgt damit für wirksame betriebliche Erste Hilfe auf der Baustelle. Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer, die von "ermächtigten Stellen" aus- und fortgebildet werden (§ 26 Abs. 2 UVV "Grundsätze der Prävention").
Die Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin besteht aus einer eintägigen Grundschulung (Erste-Hilfe-Lehrgang) und umfasst neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.
Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch die regelmäßige, in Zeitabständen von zwei Jahren stattfindende Teilnahme an einem eintägigen Erste-Hilfe-Training und umfasst ebenfalls neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten. Nach Überschreiten der Zwei-Jahres-Frist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundschulung) notwendig.
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